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Welche Betriebe gelten überhaupt als gefährlich?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Geschädigte, Kunden, Betriebsinhaber
Solche, bei denen schon wegen ihrer allgemeinen Beschaffenheit die Interessen Dritter weit über das im modernen Leben übliche Maß hinaus gefährdet werden. Wird ein an sich harmloser Betrieb nur im Einzelfall gefährlich, genügt das nicht. Rasenmähtraktor, Rolltreppe oder Pistengerät zählen nicht dazu.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 28.06.2016 (23 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

"Gefährliche Betriebe" sind solche, bei welchen infolge ihrer allgemeinen Beschaffenheit die Interessen Dritter schon dadurch in einer das normale Ausmaß der im modernen Leben stets bestehenden Gefährdung wesentlich übersteigenden Art gefährdet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029913 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 23.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Haftung für gefahrenträchtige Verwendung

Auch ein allgemein fehlerfreies Produkt kann in bestimmten Verwendungen gefährlich sein. Der Hersteller haftet dann, wenn er mit einer solchen Verwendung rechnen musste und dennoch nicht auf die drohenden Gefahren hingewiesen hat.

günstig für Konsument Haftung des Herstellers für Produkte

Der Hersteller haftet auch dem Endverbraucher, weil der erste Kaufvertrag Schutzwirkungen zugunsten dessen entfaltet, der über eine Kette von Verträgen berechtigt ist. Er darf keine technisch mangelhaften Sachen in Verkehr bringen und muss auf Gefahren hinweisen, mit deren Eintritt er rechnen musste. Wer sich als Hersteller ausgibt, haftet auch dann, wenn er die Ware nicht selbst erzeugt hat; unter mehreren Beteiligten haftet nur jener, aus dessen Bereich der Fehler stammt.

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