Was gehört alles zum Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Regelungen des § 59 AAV.OGH 2 Ob 92/08f, 27.11.2008
- Umfasst wird davon vor allem der „technische Arbeitnehmerschutz" (Gefahren- oder Betriebsschutz), dessen Vorschriften sich unter anderem auf die Arbeitsvorgänge und die in der Arbeitsstätte verwendeten technischen Geräte und sonstigen Arbeitsmittel beziehen.OGH 2 Ob 92/08f, 27.11.2008
- Dazu zählt auch die Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnisse für bestimmte Arbeiten, BGBl Nr 441/1975. Die §§ 62 („Fachkenntnisse und besondere Aufsicht") und 63 („Nachweis der Fachkenntnisse") Abs 1 ASchG treten gemäß § 113 Abs 1 ASchG erst mit der Geltung einer - bisher noch nicht erlassenen - Durchführungsverordnung in Kraft.OGH 2 Ob 174/05k, 19.01.2006
- Das Arbeitnehmerschutzrecht wird als Inbegriff jener Normen verstanden, mit denen der Staat dem Arbeitgeber öffentlich-rechtliche Pflichten im Interesse der Arbeitnehmer auferlegt. Der Arbeitnehmerschutz wird verschieden gegliedert, insbesondere auch in den technischen Arbeitnehmerschutz (Gefahrenschutz oder Betriebsschutz), Arbeitszeitschutz und Verwendungsschutz im Sinne von besonderem Personenschutz.OGH 9 ObA 215/99d, 15.03.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 ObA 115/19f, 29.04.2020, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AÜG §6 Abs1; BauarbeitenV §10 Abs2
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.
Die Vorschriften, deren Anwendung eine Änderung Ihrer Beschäftigung im Betrieb erforderlich machen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Andere Fälle sind davon nicht erfasst.