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Was gehört alles zum Schutz vor Gefahren am Arbeitsplatz?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Bauarbeiter, Leiharbeiter
Gemeint ist der technische Arbeitsschutz, also der Schutz vor Gefahren im Betrieb, etwa bei Arbeitsvorgängen, Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln. Dazu zählen auch die Regeln über Bauarbeiten. Daneben gibt es den Schutz der Arbeitszeit und den besonderen Personenschutz.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 29.04.2020 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Unter den Arbeitnehmerschutzvorschriften ist der technische Arbeitsschutz (auch Gefahrenschutz und Betriebsschutz) zu verstehen. Dazu zählt auch § 10 Abs 2 BauarbeitenV.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050631 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

AÜG §6 Abs1; BauarbeitenV §10 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Haftung des Arbeitgebers beim Arbeitsunfall

Bei Verletzungen meist nicht. Für Personenschäden aus einem Arbeitsunfall haftet der Dienstgeber nur, wenn er den Unfall vorsätzlich verursacht hat; alle anderen Haftungsgründe sind ausgeschlossen, auch die Haftung für seine Erfüllungsgehilfen. Für Sachschäden gilt diese Einschränkung nicht.

günstig für Arbeitgeber Abschließende Aufzählung beim Beschäftigungswechsel

Die Vorschriften, deren Anwendung eine Änderung Ihrer Beschäftigung im Betrieb erforderlich machen, sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Andere Fälle sind davon nicht erfasst.

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