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Darf ich die letzte Rate zurückhalten, wenn Mängel bleiben?

günstig für Käufer betrifft Wohnungskäufer, Konsument, Bauträger
Auch wenn im Bauträgervertrag ein Ratenplan vereinbart ist, dürfen Sie als Verbraucher die letzte Rate zurückhalten. Das gilt für jene Rate, die mit der Fertigstellung der Gesamtanlage fällig wird, wenn der Bauträger vorhandene Mängel nicht behebt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2014)

Auch bei Vereinbarung der Zahlung nach Ratenplan gemäß § 10 BTVG kann jedenfalls ein Verbraucher die Zahlung der letzten, bei Fertigstellung der Gesamtanlage fälligen, Kaufpreisrate nach § 1052 ABGB verweigern, wenn der Bauträger die vorhandenen Mängel nicht behebt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Wird laufend in Teilen geliefert, darf der Verkäufer die Ware vorläufig zurückbehalten, bis Sie den offenen Preis der früheren Lieferungen bezahlt haben.

günstig für Verkäufer Eigentumsvorbehalt und Insolvenz des Käufers

Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.

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