Darf ich die letzte Rate zurückhalten, wenn Mängel bleiben?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2014, zuletzt bestätigt am 04.04.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2014)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- vgl RS0134756 zu früheren als die letzte RateOGH 4 Ob 128/23m, 04.04.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0129938 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 4 Ob 128/23m, 04.04.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1052
- ABGB § 1170
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird laufend in Teilen geliefert, darf der Verkäufer die Ware vorläufig zurückbehalten, bis Sie den offenen Preis der früheren Lieferungen bezahlt haben.
Ist der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt und behält sich die Verkäuferseite das Eigentum bis zur letzten Rate vor, dann ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht ganz erfüllt. Die gegenseitigen Forderungen daraus werden durch die spätere Verfahrenseröffnung nicht berührt.