Verfallen meine Überstunden, obwohl der Chef nichts aufschrieb?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.04.2021 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur wenn für den redlichen Arbeitgeber erkennbar ist, dass vom Arbeitnehmer etwas gefordert wird, kann die Beschränkung der Geltendmachung von Ansprüchen auf einen verhältnismäßig kurzen Zeitraum, der überblickbar ist und bezüglich dessen der Beweis des maßgeblichen Sachverhalts noch erbracht werden kann, ihren Zweck erfüllen, nämlich offene Streitfragen einer raschen Bereinigung zuzuführen.OGH 9 ObA 163/05v, 23.11.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0097759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 93/19w, 30.10.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Hat der Arbeitgeber es beharrlich unterlassen, Ihnen eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung auszuhändigen, darf er sich nicht auf den im Kollektivvertrag vorgesehenen Verfall Ihrer Ansprüche berufen. Das widerspräche Treu und Glauben.
Nein. Sind die Überstunden bereits Bestandteil der Lohnabrechnung, müssen Sie sie nicht noch einmal gesondert geltend machen. Ein Verfall tritt dann nicht mehr ein; es gilt nur noch die dreijährige Verjährungsfrist.