Zum Inhalt springen

Warum verfallen meine Ansprüche so schnell?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Arbeiter
Verfallsklauseln sollen verhindern, dass der Arbeitgeber bei später Geltendmachung in Beweisnot gerät. Sie dienen also dazu, dass Ansprüche zeitnah geklärt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.03.2025 (38 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Verfallsklauseln haben den Zweck, dem Beweisnotstand zu begegnen, in welchem sich der Arbeitgeber bei verspäteter Geltendmachung befinden würde (Arb 6062 ua). - Antrag an den VfGH -

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0034417 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 38.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Verfallsklauseln im Kollektivvertrag

Kollektivverträge können vorsehen, dass Ansprüche verfallen, wenn man sie nicht binnen einer bestimmten Frist geltend macht. Solche Klauseln sind aber unwirksam, wenn die Frist ohne sachlichen Grund unangemessen kurz ist und Ihnen die Durchsetzung damit übermäßig erschwert wird. Unwirksam sind sie auch, wenn sie zu Ihrem Nachteil von zwingenden gesetzlichen Fristen abweichen.

günstig für Arbeitnehmer Verfall von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis

Eine Verfallsklausel erfasst alle Ansprüche, die unmittelbar aus dem Arbeitsverhältnis stammen und bei dessen Ende schon bestanden haben. Die Sechsmonatsfrist für Ansprüche wegen vorzeitigen Austritts oder vorzeitiger Entlassung darf aber nicht zu Ihrem Nachteil verkürzt werden. Die Urlaubsentschädigung zählt nicht zur Kündigungsentschädigung.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Fristen im Kollektivvertrag wahren
Arbeitsrecht · Verfallsklauseln in Verträgen
Arbeitsrecht · Verfall des Anspruchs auf Arbeitszeitaufzeichnungen