Wie klärt sich der Streit, ob meine Forderung erloschen ist?
betrifft Gläubiger, Schuldner, Beteiligte im Insolvenzverfahren
Ist strittig, ob eine im Insolvenzverfahren festgestellte Forderung erloschen ist, wird das nicht im Insolvenzverfahren selbst geklärt. Dafür ist ein eigenes streitiges Feststellungsverfahren zu führen. Das Erstgericht hat dafür eine Frist zu setzen.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Die Klärung des strittigen Erlöschens einer im Insolvenzverfahren festgestellten Forderung hat in einem streitigen besonderen Feststellungsverfahren analog § 110 IO zu erfolgen, wofür vom Erstgericht eine Frist zu setzen ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134877 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 Ob 97/24h, 24.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Insolvenzordnung (IO) § 110 · Bestrittene Forderungen
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