Zählt, wie eine Klausel bisher gehandhabt wurde?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Vertragspartner
Wie eine Bestimmung in den Geschäftsbedingungen in der Praxis tatsächlich gehandhabt wurde, ist ein deutliches Anzeichen dafür, dass sie auch in diesem Sinn vereinbart wurde. Es kommt also nicht allein auf den geschriebenen Wortlaut an.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 30.07.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Die praktische Handhabe einer Bestimmung in AGB ist ein deutliches Indiz dafür, dass die Klausel in diesem Sinn vereinbart wurde (Auslegung aufgrund der tatsächlichen Übung). Es ist nicht das, was schriftlich geäußert wurde, allein entscheidend.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134940 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 10 Ob 15/25s, 30.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 4/23a, 22.10.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
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