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Was gilt, wenn niemand ein anderes Verständnis behauptet?

betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Behauptet niemand mit passenden Beweisanboten, dass ein Ausdruck im schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien falsch wiedergibt, bleibt es beim Text. Der Vertrag wird dann so verstanden, wie es im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Mangels Behauptung und entsprechender Beweisanbote, dass ein Ausdruck in einem schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien nicht richtig wiedergebe, ist der Vertrag gemäß § 914 ABGB so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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