Was gilt, wenn niemand ein anderes Verständnis behauptet?
betrifft Vertragspartner, Käufer, Verkäufer, Unternehmer
Behauptet niemand mit passenden Beweisanboten, dass ein Ausdruck im schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien falsch wiedergibt, bleibt es beim Text. Der Vertrag wird dann so verstanden, wie es im redlichen Geschäftsverkehr üblich ist.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 25.11.2025 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Mangels Behauptung und entsprechender Beweisanbote, dass ein Ausdruck in einem schriftlichen Vertrag die Absicht der Parteien nicht richtig wiedergebe, ist der Vertrag gemäß § 914 ABGB so zu verstehen, wie es der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ist nach dem allgemeinen Sprachgebrauch der objektive Aussagewert einer Willenserklärung nicht zweifelhaft, muß derjenige, der sich auf eine vom Wortlaut abweichende Parteienvereinbarung beruft, die Umstände behaupten und beweisen, aus denen sich diese ergibt.OGH 7 Ob 662/87, 29.10.1987
- Fehlen einer übereinstimmenden Auffassung, wie eine Vereinbarung zu verstehen war.OGH 4 Ob 573/78, 05.12.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 4 Ob 200/24a, 25.11.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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