Ist unsere Vereinbarung über die Wohnung noch zumutbar?
günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten
Ob eine Vereinbarung über die Aufteilung unzumutbar ist, wird durch einen Vergleich ermittelt. Man rechnet das Aufteilungsergebnis einmal mit und einmal ohne die Vereinbarung und stellt beide Ergebnisse gegenüber. Erhielte ein Ehegatte mit der Vereinbarung um mehr als die Hälfte weniger, kann das für Unzumutbarkeit sprechen.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Ob Unzumutbarkeit iSd § 97 Abs 2 EheG vorliegt, ist durch einen Vergleich der Aufteilungsergebnisse mit und ohne Beachtung der Vereinbarung zu ermitteln ("Kontroll- bzw Parallelrechnung").
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 95/24p, 24.10.2024, Fall aus Salzburg
Genannte Normen
EheG §97 Abs2
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