Bekomme ich Geld dafür, dass ich meine Sache nicht nutzen konnte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kein Ersatz der im Zeitraum der Unbenützbarkeit angefallenen Leasingraten.OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025
- Hier: Nutzungsausfallschaden ist ersatzfähiger Vermögensschaden.OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020
- Hier: Bei „gemindertem Wohnwert“ handelt es sich um einen ideellen Schaden.OGH 6 Ob 231/12g, 19.12.2012
- Kein Ersatzanspruch für ideelle Schäden wegen des bloßen Verlusts des (vorübergehenden) Gebrauchs einer Sache.OGH 1 Ob 148/06f, 12.09.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 6.
- OGH 4 Ob 50/25v, 11.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 29/20h, 27.11.2020, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.
Von entgangenem Gewinn spricht man nur dort, wo noch kein Recht auf diesen Gewinn bestand. Wenn objektiv eine Gewinnmöglichkeit da war und diese zerstört oder verringert wurde, ist das rechtlich ein Schaden.