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Bekomme ich Geld dafür, dass ich meine Sache nicht nutzen konnte?

günstig für Schädiger betrifft Geschädigter, Autofahrer, Eigentümer
Die bloße Möglichkeit, eine Sache zu nutzen, ist neben ihrem Wert kein eigener Vermögenswert. Für den Verlust dieser Möglichkeit gibt es daher keinen gesonderten Ersatz.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Die Gebrauchsmöglichkeit ist neben dem Substanzwert des Eigentums kein selbständiger Vermögenswert, so dass ein gesonderter Ersatz hiefür nicht in Betracht kommt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0010069 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Geschädigter Folgeschäden nach einer Eigentumsverletzung

Wird gegen eine Verhaltenspflicht verstoßen, die fremdes Eigentum schützen soll, ist nicht nur der Schaden an der Sache selbst zu ersetzen. Auch die daraus folgenden weiteren Nachteile in Ihrem Vermögen sind zu ersetzen.

günstig für Geschädigter Zerstörte Gewinnmöglichkeit als Schaden

Von entgangenem Gewinn spricht man nur dort, wo noch kein Recht auf diesen Gewinn bestand. Wenn objektiv eine Gewinnmöglichkeit da war und diese zerstört oder verringert wurde, ist das rechtlich ein Schaden.

Verwandte Fragen

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