Welcher Tag zählt, wenn der Aushang ein falsches Datum trägt?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwalter
Für den Beginn der Frist zur Anfechtung eines Beschlusses zählt allein der Tag, an dem der Aushang tatsächlich angebracht wurde. Ein falsches Datum auf dem Aushang selbst ändert daran nichts. Auch eine unrichtige Fristberechnung der Verwaltung ist ohne Bedeutung.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Die Anfechtungsfrist nach § 24 Abs 6 WEG 2002 wird auch dann (allein) durch das Datum des tatsächlichen Anschlags ausgelöst, wenn die auf dem Anschlag selbst enthaltene Information über den Tag des Anschlags unrichtig ist. Auf eine unrichtige Fristberechnung des Verwalters kommt es nicht an.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135296 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
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