Kann ich später noch weitere Gründe gegen den Beschluss nachschieben?
betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, überstimmte Eigentümer
Wenn Sie einen Beschluss anfechten, müssen Sie den Grund dafür angeben; das Gericht prüft nicht von sich aus andere Gründe. Gründe, die Sie erst nach Ablauf der Frist vorbringen, sind ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn Sie sich auf formelle Mängel berufen.
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Ständige Rechtsprechung seit 2016, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2016)
Auch für die Anfechtung wegen formeller Mängel gemäß § 24 Abs 6 WEG gilt entsprechend der Dispositionsmaxime, dass der Antragsteller den bestimmten Rechtsgrund, auf den er die Anfechtung stützt, anzuführen und das Gericht nicht von sich aus auch völlig andere Tatbestandsvoraussetzungen zu prüfen hat. Verspätet geltend gemachte („nachgeschobene“) Anfechtungsgründe sind auch bei der Berufung auf die Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses wegen formeller Mängel präkludiert.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130835 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 8.
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 77/24w, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 17/21t, 27.07.2021
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 161/17p, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
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