Zählt beim Beschluss der Eigentümer der Text oder die Absicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 2015, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2015)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0130029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 16.
- OGH 5 Ob 190/25i, 14.04.2026, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 26/25x, 30.04.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 27/25v, 02.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 183/24h, 18.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 77/24w, 14.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 17/21t, 27.07.2021
- OGH 5 Ob 181/20h, 20.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/20p, 15.04.2021, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 105/20g, 21.07.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 182/19d, 16.01.2020
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Angebote zur Abstimmung zu stellen. Er darf die Abstimmung also auf einzelne Angebote beschränken.
Wird ein Beschluss der Eigentümer wegen formeller Fehler bekämpft, die auf ein Fehlverhalten des Verwalters zurückgehen sollen, ist der Verwalter am Verfahren beteiligt. Er kann dann auch selbst ein Rechtsmittel ergreifen.