Kann ich mich einer Anfechtung des Hausbeschlusses später anschließen?
günstig für Wohnungseigentümermehrheit betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Hausverwaltungen
Nur innerhalb jener Frist, die für die Anfechtung des Beschlusses gilt. Wurden Sie zunächst als Gegner des Antrags geführt, können Sie nur bis zum Ende dieser Frist die Seite wechseln und sich der Anfechtung anschließen. Wer die Anfechtung versäumt hat, wird als Antragsgegner behandelt.
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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 27.07.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ein überstimmter, in einem Antrag nach § 24 Abs 6 erster Satz WEG 2002 zunächst als Antragsgegner geführter Mit- und Wohnungseigentümer kann nur innerhalb der Anfechtungsfrist des § 24 Abs 6 WEG 2002 die Seite wechseln und dem Anfechtungsantrag beitreten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wer den Mehrheitsbeschluss anzufechten verabsäumt hat, ist als Antragsgegner zu behandeln.OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122084 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 5 Ob 17/21t, 27.07.2021
- OGH 5 Ob 207/19f, 14.04.2020, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 24 · Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft
- WEG 2002 § 52 · Wohnungseigentumsrechtliches Außerstreitverfahren
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