Bekommt der Makler Provision, wenn er mit dem Verkäufer verwandt ist?
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Für ein familiäres Naheverhältnis kommt es nicht darauf an, ob jemand naher Angehöriger oder verwandt ist. Auch eine lose Verbindung über die Familie kann genügen, hier die frühere Lebensgefährtin des Halbbruders des Geschäftsführers der Maklerin. Sie können sich also auch bei entfernteren Verbindungen darauf berufen.
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Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 03.07.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
§ 6 Abs 4 MaklerG stellt nicht auf "nahe Angehörige" oder "Verwandte" ab. Es ist daher auch zwischen dem Geschäftsführer der Maklerin und der früheren Lebensgefährtin seines Halbbruders ein "familiäres Naheverhältnis" zu bejahen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135327 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 91/25p, 03.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 201/24s, 27.11.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MaklerG §6 Abs4
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