Darf die Eigentümergemeinschaft einen Teil des Nachbargrundstücks mieten?
günstig für Eigentümergemeinschaft betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Grundeigentümer
Auch das Mieten eines Teils eines Nachbargrundstücks kann eine Maßnahme der Verwaltung sein. Voraussetzung ist, dass es im Interesse der Gemeinschaft liegt, einen ausreichenden Bezug zur Nutzung, Erhaltung oder Verbesserung der gemeinsamen Liegenschaft hat und nicht in die Eigentumsrechte einzelner Wohnungseigentümer eingreift. Die Eigentümergemeinschaft kann darüber wirksam einen Beschluss fassen.
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Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 06.03.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Auch der Abschluss eines Bestandvertrags über einen Teil eines Nachbargrundstücks kann eine Verwaltungsmaßnahme sein, wenn er im Gemeinschaftsinteresse erfolgt, einen ausreichenden Bezug zur Nutzung, Erhaltung oder Verbesserung der gemeinschaftlichen Liegenschaft aufweist und in die dingliche Rechtsposition einzelner Wohnungseigentümer dadurch nicht eingegriffen wird. Der Eigentümergemeinschaft kommt insoweit Rechtsfähigkeit zu, sodass eine solche Maßnahme wirksamer Gegenstand ihrer Beschlussfassung sein kann.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135341 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 219/24b, 06.03.2025, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 18 · Rechtsfähigkeit und Vertretung der Eigentümergemeinschaft
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