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Wer ist mein Vermieter, wenn ich einen Gemeinschaftsraum miete?

betrifft Mieter, Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft, Hausverwalter
Werden allgemeine Teile der Liegenschaft vermietet, also Flächen, die allen dienen, wird die Eigentümergemeinschaft selbst Vermieterin mit eigenen Rechten und Pflichten. Sie kann dann den Mietzins verlangen und das Mietverhältnis auflösen. Das gilt auch für Mietverhältnisse, die schon vor der Begründung des Wohnungseigentums bestanden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 20.03.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1999)

Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann durch die in § 14 Abs 1 Z 7 WEG angeführten Vermietungsfälle, also im wesentlichen durch die Vermietung von Teilen der Liegenschaft, die der allgemeinen Benützung dienen, in die Rechtsposition eines Vermieters (mit eigenen Rechten und Verbindlichkeiten) gelangen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0111493 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

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