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Darf mein Stromanbieter die Preise einfach erhöhen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Stromkunden, Energieversorger
Eine Preisänderung im Strombereich setzt voraus, dass Ihr Vertrag eine gültige Regelung darüber enthält. Ein gesetzliches Recht zur Preisänderung, das ohne solche Vertragsregelung gelten würde, gibt es nicht. Für den Energiebereich gelten insoweit keine Sonderregeln gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 26.08.2025 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

§ 80 Abs 2a ElWOG 2010 setzt einen vertraglichen Änderungsvorbehalt voraus. Ein vom ABGB abweichendes „Sonderprivatrecht im Energieversorgungssektor“ im Sinne eines gesetzlichen Preisänderungsrechts besteht (weiterhin) nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135384 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ElWOG §80 Abs2a idF BGBl I 2022/7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Kündigung des Stromliefervertrags

Die besondere Schutzbestimmung des Elektrizitätsrechts für Vertragsänderungen gilt nicht für eine gewöhnliche Kündigung. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Unternehmen mit der Kündigung zugleich einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen anbietet.

günstig für Unternehmer Kündigung ist keine einseitige Vertragsänderung

Wird ein Dauervertrag ordentlich gekündigt, ändert das nicht einseitig die vertraglichen Leistungen. Eine Kündigung ist begrifflich etwas anderes als eine einseitige Änderung des Vertrags.

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