Gilt der besondere Schutz auch, wenn mein Stromvertrag gekündigt wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2024)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Änderungskündigung.OGH 9 Ob 59/23a, 16.05.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 18.
- OGH 7 Ob 165/25b, 19.11.2025, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 20/25i, 30.04.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 4 Ob 179/24p, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 115/24f, 28.03.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 152/24x, 28.03.2025, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
ElWOG §80 Abs2a; ElWOG §76
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Preisänderung im Strombereich setzt voraus, dass Ihr Vertrag eine gültige Regelung darüber enthält. Ein gesetzliches Recht zur Preisänderung, das ohne solche Vertragsregelung gelten würde, gibt es nicht. Für den Energiebereich gelten insoweit keine Sonderregeln gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht.
Der Schutz vor unzulässigen Preisänderungsklauseln gilt auch bei Verträgen, die auf Dauer angelegt sind. Er soll Sie als Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen bewahren.