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Gilt der besondere Schutz auch, wenn mein Stromvertrag gekündigt wird?

günstig für Unternehmer betrifft Konsumenten, Stromkunden, Energieunternehmen
Die besondere Schutzbestimmung des Elektrizitätsrechts für Vertragsänderungen gilt nicht für eine gewöhnliche Kündigung. Daran ändert sich auch nichts, wenn das Unternehmen mit der Kündigung zugleich einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen anbietet.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2024, zuletzt bestätigt am 19.11.2025 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2024)

§ 80 Abs 2a ElWOG ist nicht und zwar auch dann nicht auf eine unbedingte ordentliche Kündigung anzuwenden, wenn damit ein Angebot auf Abschluss eines neuen Vertrags zu geänderten Bedingungen verbunden wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134778 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 18.

Genannte Normen

ElWOG §80 Abs2a; ElWOG §76

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Preisänderung beim Stromvertrag

Eine Preisänderung im Strombereich setzt voraus, dass Ihr Vertrag eine gültige Regelung darüber enthält. Ein gesetzliches Recht zur Preisänderung, das ohne solche Vertragsregelung gelten würde, gibt es nicht. Für den Energiebereich gelten insoweit keine Sonderregeln gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht.

günstig für Konsument Preiserhöhung bei Dauerverträgen

Der Schutz vor unzulässigen Preisänderungsklauseln gilt auch bei Verträgen, die auf Dauer angelegt sind. Er soll Sie als Verbraucher vor überraschenden Preiserhöhungen bewahren.

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