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Wann ist das Ende meines befristeten Mietvertrags ausreichend bestimmt?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Bestimmt genug ist der Endtermin, wenn Sie sich darauf einstellen konnten und davon ausgehen mussten, dass das Mietverhältnis ohne Ihr weiteres Zutun zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Entscheidend ist also, ob dieser Zeitpunkt für Sie erkennbar feststand.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Der Endtermin ist ausreichend bestimmt, wenn sich der Mieter, entsprechend der Intention des Gesetzgebers, darauf einstellen konnte und davon ausgehen musste, dass das Mietverhältnis ohne sein weiteres Zutun zu einem bestimmten Zeitpunkt enden werde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135392 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Verlängerungsoption im befristeten Mietvertrag

Im entschiedenen Fall nicht. Eine Befristung wirkt nur, wenn der Endtermin unbedingt feststeht. Eine Verlängerungsoption, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist unwirksam.

günstig für Mieter Schriftform der Befristung im Mietvertrag

Dass ein Mietvertrag auf bestimmte Dauer geschlossen wurde, muss sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergeben. Es genügt nicht, die Befristung erst durch Auslegung oder aus dem Verhalten der Parteien zu erschließen. Die vorgeschriebene Schriftform verlangt genau das.

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