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Ist eine Verlängerungsoption in meinem befristeten Mietvertrag wirksam?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Im entschiedenen Fall nicht. Eine Befristung wirkt nur, wenn der Endtermin unbedingt feststeht. Eine Verlängerungsoption, die diesen Anforderungen nicht genügt, ist unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 17.07.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Die hier zu beurteilende „Verlängerungsoption“ entspricht jedenfalls nicht den Anforderungen an einen unbedingten Endtermin im Sinn des § 29 MRG und ist nach dieser Gesetzesbestimmung daher unwirksam.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132192 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Auslegung des vereinbarten Endtermins

Eine Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und von Anfang an durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin feststeht. Ob ein Endtermin bestimmt ist, wird durch Auslegung ermittelt; entscheidend ist, wie der Mieter die Formulierung nach dem bekannten Willen des Vermieters verstehen musste.

günstig für Vermieter Befristeter Mietvertrag und stillschweigende Verlängerung

Nein. Erklärt Ihnen der Vermieter in engem zeitlichem Zusammenhang mit dem Ende der Befristung, dass er keine Verlängerung will, entsteht kein unbefristetes Mietverhältnis. Diese Erklärung wirkt auch dann, wenn sie schon einige Tage vor dem Endtermin bei Ihnen einlangt.

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