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Ist mein befristeter Mietvertrag wirksam, wenn die Dauer unklar ist?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Dass ein Mietvertrag auf bestimmte Dauer geschlossen wurde, muss sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergeben. Es genügt nicht, die Befristung erst durch Auslegung oder aus dem Verhalten der Parteien zu erschließen. Die vorgeschriebene Schriftform verlangt genau das.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 27.06.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Der vom Gesetzgeber mit der Anordnung der Schriftform nach § 23 MG verbundene Zweck verlangt es, daß die materielle Voraussetzung des Vorliegens eines Vertrages von bestimmter Dauer aus dem Wortlaut der Urkunde selbst hervorgeht und zu ihrer Ermittlung nicht auf die Auslegungsregeln der §§ 914, 915 ABGB und die Vorschriften des § 863 ABGB zurückgegriffen werden muß.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Auslegung des vereinbarten Endtermins

Eine Befristung ist durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und von Anfang an durch Datum oder Fristablauf ein Endtermin feststeht. Ob ein Endtermin bestimmt ist, wird durch Auslegung ermittelt; entscheidend ist, wie der Mieter die Formulierung nach dem bekannten Willen des Vermieters verstehen musste.

günstig für Vermieter Unterschriften beim befristeten Mietvertrag

Für eine wirksame Befristung muss aus der von beiden Seiten unterfertigten Vertragsurkunde zuverlässig hervorgehen, wer den Vertrag geschlossen hat und dass befristet wurde. Sie als Mieter müssen unter den gesamten Vertragstext unterschreiben. Für den Vermieter genügt eine Unterschrift auf der ersten Seite.

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