Bin ich an meine Zustimmung zum Umbau des Nachbarn gebunden?
günstig für zustimmender Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaft
Haben Sie als Wohnungseigentümer einer Änderung zugestimmt, gilt Ihre Erklärung nur so lange, bis endgültig feststeht, dass die Zustimmung aller nicht erreicht wird. Danach sind Sie nicht mehr gebunden. Etwas anderes gilt nur bei besonderen Anhaltspunkten, etwa einer ausdrücklichen Zusage gegenüber einem Rechtsnachfolger.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 30.01.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Mangels gegenteiliger Anhaltspunkte (wie etwa einer ausdrücklichen Zusage der Überbindung auf einen Rechtsnachfolger) kann die Erklärung eines Wohnungseigentümers, der einer Änderung im Sinne des § 16 Abs 2 WEG zugestimmt hat, nur dahin verstanden werden, dass sie nur solange unwiderruflich und bindend sein soll, bis endgültig feststeht, dass der Versuch, die Zustimmung aller zu erzielen, gescheitert ist.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 197/24t, 30.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
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