Dürfen Nachbarn jede Umbaumaßnahme an meiner Eigentumswohnung verhindern?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.10.2023 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Abgrenzung einer Gartenfläche mittels eines 1,50m hohen Staketenholzzauns.OGH 5 Ob 144/22w, 27.09.2022
- Umwidmung von Supermarkt in Kindergarten.OGH 5 Ob 160/17s, 18.01.2018
- Hier: Fläche von 5,4 m² unter Balkon.OGH 5 Ob 97/12v, 12.06.2012
- Im Einzelfall kann ein Flächenvergleich die Unwesentlichkeit der Beeinträchtigung indizieren.OGH 5 Ob 97/12v, 12.06.2012
- Hier: Vorversetzen der Wohnungseingangstüren unter Benützung einer Allgemeinfläche (Gangfläche) im Ausmaß von 2 m².OGH 5 Ob 236/11h, 20.03.2012
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Widmungsänderung eines „Geschäftslokals" als gastgewerbliches Vereinslokal bei bereits im Haus bestehendem Gastgewerbebetrieb.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Sowohl im Fall der Aufnahme eines Gaststättenbetriebs, wenn bisher kein solcher Betrieb im Wohnungseigentumshaus situiert war, als auch im Fall der Errichtung eines zweiten solchen Betriebs bei Vorhandensein bereits eines gastgewerblichen Betriebs kommt es auf das Ausmaß der Beeinträchtigung an. Die rechtliche Annahme, ein zweiter gastgewerblicher Betrieb sei jedenfalls - unbeschadet tatsächlicher oder zu befürchtender Beeinträchtigungen der übrigen Wohnungseigentümer - nicht genehmigungsfähig, ist nicht durch höchstgerichtliche Rechtsprechung gedeckt.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Auf die mit einem Gastbetrieb erfahrungsgemäß verbundenen und daher zu erwartenden Begleiterscheinungen und Beeinträchtigungen der übrigen Miteigentümer kommt es nur dann an, wenn die Änderungen noch nicht durchgeführt und der Betrieb noch nicht aufgenommen ist. Wenn der Betrieb schon genehmigt und aufgenommen wurde, sind die konkreten Gegebenheiten, die bereits abschließend beurteilt werden können, maßgeblich.OGH 5 Ob 81/08k, 26.08.2008
- Eine solche Teilung eines Wohnungseigentumsobjekts stellt immer eine Änderung dar, deren Zulässigkeit nach § 13 Abs 2 WEG zu beurteilen ist (MietSlg 39.616; JBl 1994/51).OGH 5 Ob 241/98x, 13.10.1998
- Hier: WohnungsteilungOGH 5 Ob 66/87, 14.07.1987
- Duldung der für die anderen Miteigentümer damit Verbundenen und im Rahmen eines geordneten Zusammenlebens unvermeidlichen nachteiligen Auswirkungen erforderlich.OGH 5 Ob 60/85, 18.02.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0083236 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 5 Ob 152/23y, 19.10.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 144/22w, 27.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 137/21i, 17.03.2022
- OGH 5 Ob 211/21x, 22.12.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 110/21v, 27.07.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 12/21g, 15.07.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 235/20z, 04.02.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 153/19i, 18.12.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 38/19b, 21.05.2019, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 186/18s, 06.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Als einzelner Miteigentümer können Sie dieses Recht gegenüber dem Verwalter nur erfolgreich ausüben, wenn sein Verhalten begründete Bedenken gegen seine Treue und seine Interessenwahrung weckt. Die Gründe müssen so gewichtig sein, dass die Wahrung der Interessen der Wohnungseigentümer nicht mehr gesichert erscheint.
Nein. Die Pflicht des Verwalters, die gemeinsamen Interessen aller Wohnungseigentümer zu wahren und Weisungen der Mehrheit zu befolgen, ist kein Recht des einzelnen Wohnungseigentümers. Sie können deren Einhaltung daher nicht für sich allein durchsetzen.