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Muss ich einer geänderten Bauarbeit im Haus neu zustimmen?

günstig für Wohnungseigentümer betrifft Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Bauherr
Haben die anderen Wohnungseigentümer einem Bauvorhaben zugestimmt und wird es danach umfassend geändert, etwa an eine andere Stelle verlegt, braucht die Änderung eine neuerliche Zustimmung aller. Nur so kann geprüft werden, wie stark die Interessen aller insgesamt beeinträchtigt werden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 04.04.2022 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2011)

Kommt es bei einem Bauvorhaben, zu dem die übrigen Wohnungseigentümer ursprünglich zugestimmt haben, zu einer umfassenden Änderung dergestalt, dass ein geplantes Bauwerk an anderer Stelle situiert wird und sich daraus negative Folgerungen für weitere allgemeine Teile der Liegenschaft ergeben, wie hier die Notwendigkeit der Fällung von Bäumen, bedarf die Änderung als gesamte einer neuerlichen Zustimmung aller Mit‑ und Wohnungseigentümer und daher einer Prüfung der Gesamtbeeinträchtigung der Interessen der Mit‑ und Wohnungseigentümer. Nur so kann die Änderung in ihrer Gesamtheit an den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 16 Abs 2 WEG gemessen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127250 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

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