Muss ich einer geänderten Bauarbeit im Haus neu zustimmen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2011, zuletzt bestätigt am 04.04.2022 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2011)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: gravierende Änderung verneint.OGH 5 Ob 222/19m, 19.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127250 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 182/21g, 04.04.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 182/20f, 18.03.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 222/19m, 19.11.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 180/20m, 22.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 55/19b, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 90/17x, 26.09.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) § 16 · Nutzung, Änderung und Erhaltung des Wohnungseigentumsobjekts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Verwalter ist nicht verpflichtet, bei der Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft über anstehende Erhaltungsarbeiten alle ihm vorliegenden Angebote zur Abstimmung zu stellen. Er darf die Abstimmung also auf einzelne Angebote beschränken.
Wurde an einem Objekt einer gemeinnützigen Bauvereinigung nachträglich Wohnungseigentum begründet, gelten manche Regeln des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes weiter. Daraus folgt aber keine Pflicht des Verwalters, den Wohnungseigentümern eine Abrechnung nach diesen Regeln zu legen, wenn die Bauvereinigung nicht mehr Eigentümerin und damit auch nicht mehr Vermieterin ist.