Nach welchem Recht wird mein Vertrag aus dem Ausland eingeordnet?
betrifft Vertragspartner mit Auslandsbezug, Ehegatten, Arbeitnehmer im Ausland, Unternehmer
Wurde ein Vertrag im Ausland geschlossen, prüft das österreichische Gericht zuerst nach österreichischem Recht, um welche Art von Rechtsverhältnis es sich handelt. Erst diese Einordnung entscheidet darüber, welche Regeln dann angewendet werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 18.09.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Hinsichtlich im Ausland abgeschlossener Verträge ist zunächst an Hand des österreichischen Rechtes eine primäre Qualifikation vorzunehmen, dass heißt es muss der Sachverhalt im System des inländischen Rechtes eingeordnet werden (hier wurde das Vorliegen von Ehepakten angenommen).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Anspruch gegen einen Miterben, der sich Teile des Nachlassvermögens unrechtmäßig angeeignet hat, ist nach österreichischem Recht kein Anspruch aus der Rechtsnachfolge von Todes wegen, sondern ein Schadenersatz- oder Bereicherungsanspruch, der sich aus dem Eingriff in das fremde Vermögen ergibt.OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025
- Wird nur bei § 2 IPRG weitergeführt.OGH 1 Ob 562/82, 19.05.1982
- Einordnung des Ersatzanspruches nach § 52 d BundesversorgungsG als Verwendungsanspruch nach § 1042 ABGB.OGH 5 Ob 662/78, 14.11.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045264 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 2 Ob 64/25p, 18.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 59/24w, 12.08.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
ABGB §37 A; ABGB §37 I; IPRG §2
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