Verjährt alles schon, sobald ich vom Kartell erfahre?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 24/24v, 21.10.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Für die Zeit vor der Gesetzesänderung 2017 gab es keine eigenen Verjährungsregeln für Ansprüche wegen Kartell- und Wettbewerbsverstößen. Solche Ansprüche verjähren daher nach den allgemeinen Regeln über den Schadenersatz.
Entwickeln sich aus einer einzigen schädigenden Handlung laufend gleichartige Folgen, die miteinander zusammenhängen und von Anfang an vorhersehbar waren, handelt es sich um einen einzigen Schaden. Dieser ist bereits mit der ersten Auswirkung entstanden. Die Wirkungen gelten damit als bekannt, auch wenn erst ein Teil davon eingetreten ist.