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Verjährt alles schon, sobald ich vom Kartell erfahre?

günstig für Geschädigter betrifft Käufer, Unternehmer, Konsument, Geschädigte
Wird ein rechtswidriges Preissystem laufend weiterbetrieben und werden dabei immer wieder Preise eingespeist, ist das nicht eine einzelne schädigende Handlung mit späteren Folgeschäden. Es handelt sich um eine fortgesetzte Schädigung. Deshalb verjähren nicht schon mit der ersten Kenntnis alle künftig entstehenden Ansprüche.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Das Aufrechterhalten eines kartellrechtswidrigen Kassensystems mit fortlaufendem Einspeisen von Preisen ist nicht eine einzelne schädigende Handlung mit sukzessiv auftretenden Folgeschäden. Dieses Verhalten ist als fortgesetzte Schädigung einzuordnen, sodass nicht bereits mit erstmaliger Kenntnis von der fehlenden Preisgestaltungsmöglichkeit alle sich in Zukunft daraus ergebenden Ansprüche verjähren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Verjährung von Kartellschadenersatz

Für die Zeit vor der Gesetzesänderung 2017 gab es keine eigenen Verjährungsregeln für Ansprüche wegen Kartell- und Wettbewerbsverstößen. Solche Ansprüche verjähren daher nach den allgemeinen Regeln über den Schadenersatz.

günstig für Schädiger Verjährung bei fortlaufenden Schadensfolgen

Entwickeln sich aus einer einzigen schädigenden Handlung laufend gleichartige Folgen, die miteinander zusammenhängen und von Anfang an vorhersehbar waren, handelt es sich um einen einzigen Schaden. Dieser ist bereits mit der ersten Auswirkung entstanden. Die Wirkungen gelten damit als bekannt, auch wenn erst ein Teil davon eingetreten ist.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Verjährung bei laufenden Schäden
Schadenersatz · Fortgesetzte Schädigung und Fristen
Schadenersatz · Kenntnis vom Verschulden und Verjährung