Was bedeutet Auflösung des Mietvertrags über das ganze Haus?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Hauseigentümer
Wenn das Gesetz von der Auflösung des Mietvertrags zwischen dem Mieter des ganzen Hauses und seinem Vermieter spricht, ist damit jede Form der Beendigung gemeint. Es kommt also nicht darauf an, auf welchem Weg dieser Vertrag endet.
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Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 24.09.2025 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2025)
Unter „Auflösung“ iSd § 2 Abs 1 letzter Satz MRG ist jede Form der Beendigung des Mietvertrags zwischen dem Generalbestandnehmer und seinem Bestandgeber zu verstehen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0135555 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 3 Ob 87/25b, 24.09.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 2 · Haupt- und Untermiete
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