Endet meine Untermiete automatisch, wenn die Hauptmiete endet?
günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Hauptmieter, Vermieter
Gegenüber dem Hauseigentümer verlieren Sie mit dem Ende der Hauptmiete Ihre Rechtsgrundlage und können sich ihm gegenüber auf nichts mehr berufen. Das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Hauptmieter besteht davon getrennt und endet nicht von selbst; ob es weiterbesteht, richtet sich nach dem Inhalt dieser Vereinbarung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 25.07.2024 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Der Rechtssatz, wonach die aus welchen Gründen immer eintretende Beendigung der Hauptmiete auch die Untermiete beende, bedeutet aber, daß dem Vermieter (Hauseigentümer) gegenüber der Rechtstitel des Untermieters zugleich mit jenem des Hauptmieters untergeht und sich der Untermieter gegenüber dem Vermieter auf keinen Rechtstitel mehr berufen kann. Das Verhältnis zwischen Hauptmieter und Untermieter bildet aber ein abgesondert vom Hauptmietverhältnis bestehendes Schuldverhältnis. Ob dieses auch zwischen den Vertragspartnern mit dem Ende der Hauptmiete seine Rechtswirksamkeit verliert, sei nach dem Inhalt dieses Schuldverhältnisses zu beurteilen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Untermietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Hauptmietverhältnis (mit eingehender Darstellung der Judikatur).OGH 7 Ob 28/14i, 25.06.2014
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0101134 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 203/23y, 25.07.2024, Fall aus Tirol
- OGH 8 Ob 67/21t, 29.06.2022, Fall aus Burgenland
Im Gesetz
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