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Bekomme ich den Vorschuss im selben Umfang wie Inländer?

günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte
Ja. Der Unterhaltsvorschuss zählt zu den Kernleistungen der Sozialhilfe. Personen mit subsidiärem Schutzstatus ist er im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen zu gewähren wie österreichischen Staatsangehörigen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2025, zuletzt bestätigt am 21.10.2025 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2025)

Der Unterhaltsvorschuss ist als Kernleistung gemäß Art 29 Abs 2 Status-RL einzustufen und Personen, denen der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt wurde, im gleichen Umfang und unter denselben Voraussetzungen wie für eigene Staatsangehörige zu gewähren.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0142720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EG-RL 2011/95/EU – Status-RL Art29 Abs2; UVG §1; UVG §2; UVG §3

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