Bekomme ich Unterhaltsvorschuss auch mit subsidiärem Schutz?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, subsidiär Schutzberechtigte, Flüchtlinge
Menschen mit subsidiärem Schutz stehen im Wesentlichen so da wie anerkannte Flüchtlinge. Sie werden deshalb auch beim Unterhaltsvorschuss gleich behandelt. Wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Vorschuss.
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Da die Situation der subsidiär Schutzberechtigten im Wesentlichen derjenigen von Konventionsflüchtlingen entspricht, sind subsidiär Schutzberechtigte auch im Bereich des UVG Konventionsflüchtlingen rechtlich gleichzustellen. Auch sie haben daher bei Erfüllung der weiteren Voraussetzungen einen Vorschussanspruch.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Minderjährige sind weder österreichische Staatsbürger noch staatenlos, ihnen wurde aber der Status von Asylberechtigten zuerkannt.OGH 10 Ob 3/25a, 11.02.2025
- Nach § 8 Abs 4 AsylG ist die Aufenthaltsberechtigung subsidiär schutzberechtigter Personen (nur) im Fall des weiteren Vorliegens der Voraussetzungen zu verlängern. Daher entfaltet auch der Bescheid über die Verlängerung der Aufenthaltsberechtigung nach § 8 Abs 4 AsylG eine gewisse Indizwirkung für das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen des subsidiären Schutzes.OGH 10 Ob 57/23i, 13.08.2024
- Hier: Ukrainischer Minderjähriger, dem aufgrund des langen Wohnsitzes in Österreich vor Kriegsausbruch (ohne konkrete Rückkehrabsicht) und des aufrechten Aufenthaltstitels keine Flüchtlingseigenschaft oder gleichgestellter Status zukommt und sohin kein Unterhaltsvorschuss zusteht.OGH 10 Ob 24/23m, 22.08.2023
- Kein Vorschussanspruch aber für Drittstaatsangehörige mit „humanitärem Bleiberecht“.OGH 10 Ob 6/16d, 10.05.2016
- Verzieht der unterhaltsvorschussberechtigte Konventionsflüchtling (oder subsidiär Schutzberechtigte) ins Ausland, kann die Zuständigkeit des Jugendwohlfahrtsträgers nicht länger auf § 215a Satz 2 ABGB gestützt werden (weil mit dem Verlassen des Inlandes die Gleichstellung mit österreichischen Staatsangehörigen endet); der nicht mehr zuständige Jugendwohlfahrtsträger ist der Sachwalterschaft zu entheben.OGH 10 Ob 35/12p, 23.10.2012
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126325 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 12.
- OGH 10 Ob 3/25a, 11.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 42/24k, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 57/23i, 13.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 1/24f, 16.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 24/23m, 22.08.2023, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 73/18k, 13.09.2018, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 6/16d, 10.05.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AuslBG §1 Abs2 lita; FamLAG §3 Abs4; UVG §2; AsylG 2005 §8
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