OGH 5 Ob 9/19p
Worum es ging: Wann gilt mein Anspruch als vermögensrechtlich?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Ob ein Anspruch vermögensrechtlich ist, richtet sich nach seinem Inhalt. Vermögensrechtlich sind Ansprüche, die vererbt oder übertragen werden können. Rein persönliche Rechte und Familienrechte zählen nicht dazu.
Ob ein Anliegen rein vermögensrechtlicher Natur ist, richtet sich nach dem Inhalt des Anspruchs. Ist er auf eine Geldleistung gerichtet, ist das jedenfalls der Fall, auch wenn der Betrag noch nicht beziffert ist. An dieser Beurteilung hat sich durch die Änderung der Verfahrensvorschriften nichts geändert.
In einem Verfahren über die Zulässigkeit der Miethöhe geht es nicht um einen Geldbetrag, sondern in erster Linie um eine Feststellung. Der zurückgeforderte Mietzins ist für die Bewertung daher nicht bindend. Das Rekursgericht bewertet nach eigenem Ermessen, und der Oberste Gerichtshof kann diese Bewertung nicht überprüfen.
Der Weg durch die Instanzen
- Landesgericht Klagenfurt, 07.11.2018, 4 R 249/18m-43
Zitierte Paragrafen
AußStrG § 59 AußStrG § 62 AußStrG § 63 MRG § 37 WGG Art. 1 § 15d WGG Art. 1 § 15e WGG Art. 1 § 18 WGG Art. 1 § 22 WGG Art. 1 § 23
Entscheidungstext
27 Absätze, 5.287 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
20.02.2019
Geschäftszahl
5Ob9/19p
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr.
Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und Mag. Malesich sowie die Hofräte Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache des Antragstellers Ing. N*****, vertreten durch Mag. Emil Golob, Rechtsanwalt in Ferlach, gegen die Antragsgegnerin N***** GesmbH, *****, vertreten durch Dr. Harald Skrube Rechtsanwalt GmbH in Villach, wegen § 22 Abs 1 Z 6a WGG iVm § 15d WGG infolge des außerordentlichen Revisionsrekurses der Antragsgegnerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts Klagenfurt vom 7. November 2018, GZ 4 R 249/18m-43, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).