OGH 5 Ob 161/20t
Worum es ging: Was gilt, wenn ein Gesetz unklar formuliert ist?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Bleibt der Text eines Gesetzes auch nach genauem Lesen unklar, wird nach der Absicht des Gesetzgebers gefragt. Man versucht dann, den Sinn der Regelung aus ihrem Zweck heraus zu verstehen. Die Wertungen, die in der Regelung stecken, sind dabei zu Ende zu denken.
Die Auslegung beginnt beim Wortlaut. Dabei wird erforscht, welchen Sinn und welche Bedeutung ein Ausdruck oder eine Vorschrift nach dem Sprachgebrauch hat.
Eine Bagatellreparatur liegt nur vor, wenn dafür weder eine besondere Ausbildung noch die Kenntnis einschlägiger Vorschriften oder besondere Fertigkeiten nötig sind, oder wenn ein Mieter mit durchschnittlichen Kenntnissen sie selbst erledigen kann und Zeit, Kosten und Mühe gering bleiben. Je größer der Aufwand an Mühe oder Zeit ist, desto weniger kommt es auf die Kosten an.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Floridsdorf, 30.07.2019, 77 MSch 7/19y-5
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1096 MRG § 37 MRG § 8 WEG 2002 § 16 WGG Art. 1 § 14 WGG Art. 1 § 14a WGG Art. 1 § 22
Entscheidungstext
52 Absätze, 26.511 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.03.2021
Geschäftszahl
5Ob161/20t
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie die Hofrätin Dr. Grohmann und die Hofräte Mag. Wurzer, Mag. Painsi und Dr. Steger als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. J*****, 2. S*****, ebenda, beide vertreten durch Dr. Robert Starzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die Antragsgegnerin G***** AG, *****, vertreten durch Breitenecker Kolbitsch Vana Rechtsanwältinnen und Rechtsanwalt in Wien, wegen § 14a Abs 2 Z 2b iVm § 22 Abs 1 Z 1 WGG, über den Revisionsrekurs der Antragsgegnerin gegen den Sachbeschluss des Landesgerichts für Zivilrechrechtssachen Wien als Rekursgericht vom 25. März 2020, GZ 39 R 51/20v-16, mit dem der Sachbeschluss des Bezirksgerichts Floridsdorf vom 30. Juli 2019, GZ 77 MSch 7/19y-5, bestätigt wurde, den
Sachbeschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
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