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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 29.08.2022 · Fall aus Oberösterreich

OGH 6 Ob 94/22z

Worum es ging: Hafte ich als Bürge auch für spätere Kredite?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Nicht ohne Weiteres. Wenn Sie in einem umfangreichen Formular für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit bürgen, ist eine Klausel ungewöhnlich, die Ihre Haftung auf weitere oder künftige Kredite ausdehnt. Solche Klauseln werden nicht Teil des Vertrags. Ist die Bürgschaftserklärung dagegen kurz und eindeutig, kann die Klausel gelten.

In der Regel nicht. Ob eine Klausel in Geschäftsbedingungen ungewöhnlich und damit überraschend ist, hängt von den Umständen Ihres Falls und Ihrer konkreten Rechtsbeziehung ab. Das Höchstgericht sieht darin üblicherweise keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.

Der Weg durch die Instanzen

Zitierte Paragrafen

ABGB § 864a ABGB § 879 KSchG § 25c KSchG § 6 ZPO § 502 ZPO § 508a ZPO § 510

Entscheidungstext

22 Absätze, 4.637 Zeichen · im RIS ansehen

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Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

29.08.2022

Geschäftszahl

6Ob94/22z

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Gitschthaler als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen und Hofräte Dr. Nowotny, Dr. Hofer-Zeni-Rennhofer, Dr. Faber und Mag. Pertmayr als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A* Bankaktiengesellschaft, *, vertreten durch Dr. Günther Klepp und andere Rechtsanwälte in Linz, gegen die beklagte Partei C* L*, vertreten durch Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen 109.765,07 EUR sA, über die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Linz als Berufungsgericht vom 22. Februar 2022, GZ 4 R 186/21g-18, in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Die außerordentliche Revision wird gemäß § 508a Abs 2 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen (§ 510 Abs 3 ZPO).

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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