Hafte ich als Bürge auch für spätere Kredite?
günstig für Bürge betrifft Bürgen, Konsumenten, Kreditnehmer, Banken
Nicht ohne Weiteres. Wenn Sie in einem umfangreichen Formular für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit bürgen, ist eine Klausel ungewöhnlich, die Ihre Haftung auf weitere oder künftige Kredite ausdehnt. Solche Klauseln werden nicht Teil des Vertrags. Ist die Bürgschaftserklärung dagegen kurz und eindeutig, kann die Klausel gelten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Die in ein umfangreiches Vertragsformblatt aufgenommene Klausel, ein Bürge, der die Haftung für einen zeitlich und der Höhe nach begrenzten Kredit übernimmt, hafte darüber hinaus mit dem Kreditnehmer abgeschlossenen oder künftig abzuschließenden Kreditverträgen, ist ungewöhnlich im Sinne des § 864a ABGB.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ungewöhnlichkeit einer Erstreckungsklausel im Pfandbestellungsvertrag verneint.OGH 6 Ob 94/22z, 29.08.2022
- Hier: Ungewöhnlichkeit verneint, da die Bürgschaftserklärung kurz gehalten und die verwendete Formulierung eindeutig ist.OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016
- In Ansehung der Zinsenregelung verstößt die Klausel zudem gegen § 25b Abs 2 KSchG, weil der Bürge für die vom Hauptschuldner geschuldeten Zinsen unabhängig davon einzustehen hat, ob die Bank der Verständigungspflicht über den Verzug des Hauptschuldners entsprochen hat.OGH 6 Ob 212/09h, 17.12.2009
- Hier: Erstreckungsklausel in einer Pfandbestellungsvereinbarung.OGH 6 Ob 259/06s, 30.11.2006
- Die Beurteilung der „Ungewöhnlichkeit" einer Klausel iSd § 864a ABGB ist stets von der Kasuistik des Einzelfalls geprägt und auf die singuläre Rechtsbeziehung der Streitteile zugeschnitten, sodass darin grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist.OGH 6 Ob 259/06s, 30.11.2006
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- Hier: Eine Klausel, wonach ein Anerkenntnis des Hauptschuldners für den Bürgen verbindlich ist, ist ungewöhnlich im Sinne des § 864a ABGB.OGH 2 Ob 50/02w, 18.04.2002
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014606 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 6 Ob 94/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 95/16p, 27.06.2016, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 864a
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 25b · Kreditverbindlichkeiten von Verbrauchern
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