Kann ich den Streit über eine überraschende Klausel zum Höchstgericht bringen?
betrifft Konsumenten, Unternehmer, Leasingnehmer, Kreditnehmer
In der Regel nicht. Ob eine Klausel in Geschäftsbedingungen ungewöhnlich und damit überraschend ist, hängt von den Umständen Ihres Falls und Ihrer konkreten Rechtsbeziehung ab. Das Höchstgericht sieht darin üblicherweise keine Frage von grundsätzlicher Bedeutung.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (14 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2006)
Die Beurteilung der „Ungewöhnlichkeit" einer Klausel iSd § 864a ABGB ist stets von der Kasuistik des Einzelfalls geprägt und auf die singuläre Rechtsbeziehung der Streitteile zugeschnitten, sodass darin grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO zu erblicken ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Preisänderungsklausel in einem Stromliefervertrag zwischen zwei Unternehmern.OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026
- Hier: Ungewöhnlichkeit einer Erstreckungsklausel im Pfandbestellungsvertrag verneint.OGH 6 Ob 94/22z, 29.08.2022
- Hier: AGB eines Ticketvermittlers eines „Online Ticket Marktplatzes“ ‑ Verbandsprozess.OGH 8 Ob 59/20i, 18.12.2020
- Hier: Klausel im Rahmen eines Vergabeverfahrens zur Neuerrichtung eines Fernheizwerks.OGH 4 Ob 62/13s, 23.05.2013
- Hier: Klausel in Allgemeinen Leasingbedingungen einer AG.OGH 3 Ob 72/07w, 16.08.2007
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Erstreckungsklausel in einer Pfandbestellungsvereinbarung.OGH 6 Ob 259/06s, 30.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122393 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 14.
- OGH 5 Ob 162/25x, 29.01.2026, Fall aus Burgenland
- OGH 3 Ob 218/24s, 24.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 160/22y, 18.04.2023, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 94/22z, 29.08.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 25/21y, 27.05.2021, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 864a
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Verwandte Fragen
Vertragsrecht · Versteckte Klausel in Bedingungen
Verfahrensrecht · Auslegung besonderer Vertragsklauseln
Verfahrensrecht · Höchstgericht und vorformulierte Klauseln
Vertragsrecht · Nachteil bei überraschenden Klauseln
Vertragsrecht · Ungewöhnliche Klausel im Kleingedruckten