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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 25.03.2024

OGH 2 Nc 16/24m

Worum es ging: Was passiert, wenn sich kein Gericht für zuständig hält?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Hat ein österreichisches Gericht rechtskräftig ausgesprochen, dass es örtlich nicht zuständig ist, ist der Oberste Gerichtshof daran gebunden. Er muss dann selbst ein zuständiges Gericht bestimmen. Sie bleiben also nicht ohne Gericht zurück.

Solange ein Verlassenschaftsverfahren läuft, können bestimmte Klagen beim Gericht dieses Verfahrens eingebracht werden. Wurde das Verfahren dadurch beendet, dass das vorhandene Vermögen an Zahlungs statt überlassen wurde, gibt es diesen Gerichtsstand nicht mehr.

Manche europäischen Regeln sagen nur, in welchem Staat geklagt werden kann, nicht aber bei welchem Gericht dort. Dann gilt ergänzend das österreichische Recht. Ergibt sich auch daraus kein örtlich zuständiges Gericht, bestimmt der Oberste Gerichtshof auf Antrag eines.

Der Oberste Gerichtshof bestimmt nur dann ein Gericht, wenn Österreich für Ihren Fall überhaupt zuständig ist. Zugleich darf sich aus den Regeln kein bestimmtes österreichisches Gericht ergeben. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, wird kein Gericht bestimmt.

Zitierte Paragrafen

JN § 28 JN § 77 JN § 99

Entscheidungstext

25 Absätze, 4.473 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

25.03.2024

Geschäftszahl

2Nc16/24m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin Dr. Grohmann als Vorsitzende sowie den Hofrat MMag. Sloboda und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*, vertreten durch Dr. Andreas König ua Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei G*, Deutschland, wegen 84.904,60 EUR sA, über den Ordinationsantrag der klagenden Partei den

Beschluss

gefasst:

Spruch

Als örtlich zuständiges Gericht wird das Landesgericht Innsbruck bestimmt.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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