Der OGH hat in der Sache entschieden.
OGH 8 Ob 78/25s
Worum es ging: Wie lange kann ich Zinsen für zu Unrecht gezahltes Geld fordern?
Fachgebiete laut RIS: Konsumentenschutz und Produkthaftung
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Alle Arten von Zinsen aus einer fälligen Geldsumme, die zurückzuzahlen ist, gelten als Verzögerungszinsen, unabhängig vom Grund der Zahlungspflicht. Das gilt auch für Zinsen aus Geld, das ohne Rechtsgrund geleistet wurde. Solche Zinsen verjähren in drei Jahren.
Entscheidungen der Zivilgerichte unterliegen keinem Rückwirkungsverbot. Ändert das Höchstgericht seine Rechtsprechung, gilt die neue Sicht auch für Sachverhalte, die sich vorher zugetragen haben.
Vertragsbestimmungen, die unklar oder unverständlich sind, sind gegenüber Verbrauchern unwirksam. Sie werden auch nicht auf ein zulässiges Maß zurückgestutzt. Das gilt ebenso in einem Verfahren, das nur Sie und Ihren Vertragspartner betrifft.
Der Weg durch die Instanzen
- Handelsgericht Wien als Berufungsgericht, 20.03.2025, 1 R 4/25x-18
Zitierte Paragrafen
ABGB § 1333 ABGB § 1480 ABGB § 879 KSchG § 6 ZPO § 50 ZPO § 54
Entscheidungstext
54 Absätze, 16.627 Zeichen · im RIS ansehen
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
16.12.2025
Geschäftszahl
8Ob78/25s
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin Mag. Malesich als Vorsitzende sowie die Hofräte MMag. Matzka, Dr. Stefula, Dr. Thunhart und Mag. Dr. Sengstschmid als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei L*, vertreten durch Dr. Florian Johann Ernst Knaipp, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei B* Aktiengesellschaft, *, vertreten durch die DSC Doralt Seist Csoklich Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen 5.550 EUR sA, über die Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Handelsgerichts Wien als Berufungsgericht vom 20. März 2025, GZ 1 R 4/25x-18, womit das Urteil des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien vom 15. Oktober 2024, GZ 20 C 316/24b-12, bestätigt wurde, zu Recht erkannt:
Spruch
Der Revision wird teilweise Folge gegeben.
Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden in der Hauptsache dahin abgeändert, dass das Urteil insgesamt wie folgt lautet:
„Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei 5.500 EUR samt 4 % Zinsen seit 12.4.2021 binnen 14 Tagen zu zahlen.
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