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Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) · 18.12.2025

OGH 2 Nc 59/25m

Worum es ging: Kann ich ein ganzes Gericht als befangen ablehnen?

Die Regeln aus dieser Entscheidung

Sie können nur einzelne Richter ablehnen, die Sie namentlich nennen, und Sie müssen für jeden einen bestimmten Grund angeben. Ein gesamtes Gericht samt seiner Leitung können Sie nicht pauschal als befangen ablehnen.

Lehnen Sie alle Richterinnen und Richter eines Oberlandesgerichts wegen Befangenheit ab, kann dieses Gericht darüber nicht selbst entscheiden. Über einen solchen Antrag entscheidet dann der Oberste Gerichtshof.

Eine Ablehnung wegen Befangenheit richtet sich immer gegen eine bestimmte Person und muss mit persönlichen Gründen begründet werden. Ein ganzes Gericht abzulehnen ist deshalb nicht zulässig.

Lehnen Sie alle Richter eines Gerichts ohne konkrete Begründung ab und erheben Sie nur unbestimmte Vorwürfe, ist das unbeachtlich. Das gilt vor allem dann, wenn der Grund erkennbar nur die Unzufriedenheit mit früheren Entscheidungen ist. Die zuständigen Richter dürfen dann weiterarbeiten und entscheiden.

Lehnen Sie sämtliche Richter eines Gerichtshofs ab, entscheidet darüber das nächsthöhere Gericht. Lehnen Sie auch alle Richter des Oberlandesgerichts ab, entscheidet der Oberste Gerichtshof. Wird die pauschale Ablehnung des höheren Gerichts zurückgewiesen, kann dieses anschließend über die Ablehnung des unteren Gerichts entscheiden.

Besteht ein Schriftsatz aus verworrenen, unklaren oder zwecklosen Ausführungen und lässt er kein Begehren erkennen, oder erschöpft er sich in der Wiederholung bereits erledigter Punkte, wird er ohne Verbesserungsversuch zurückgewiesen. Sie müssen dabei darauf hingewiesen werden, dass jede weitere Eingabe mit demselben Mangel künftig ohne Entscheidung und ohne inhaltliche Behandlung nur zum Akt genommen wird.

Zitierte Paragrafen

AußStrG § 10 ZPO § 86a

Entscheidungstext

25 Absätze, 3.876 Zeichen · im RIS ansehen

Anfang des Textes anzeigen

Gericht

OGH

Entscheidungsdatum

18.12.2025

Geschäftszahl

2Nc59/25m

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat durch durch den Senatspräsidenten Dr. Musger als Vorsitzenden sowie die Hofräte MMag. Sloboda, Dr. Thunhart und Dr. Kikinger und die Hofrätin Mag. Fitz als weitere Richterin und weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach der am * 2025 verstorbenen I*, aufgrund des Ablehnungsantrags der M*, den

Beschluss

gefasst:

Spruch

1. Die Ablehnung aller Richter des Oberlandesgerichts Linz wird zurückgewiesen.

Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).

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