ABGB § 1296
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wer Schadenersatz verlangt, muss das Verschulden des anderen beweisen. Umgekehrt muss die beklagte Seite behaupten und beweisen, dass Sie am Schaden mitschuld sind. Wendet sie ein Mitverschulden gar nicht ein, wird es im Verfahren überhaupt nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Schadenersatz fordern, müssen Sie den Schaden, seine Höhe und den Zusammenhang mit dem Verhalten des anderen beweisen. Das gilt auch, wenn Sie mit dem anderen in einem Vertragsverhältnis stehen. Umstände, die den Anspruch verhindern oder wieder beseitigen, muss dagegen der andere beweisen.
Wollen Sie wegen eines Mangels mehr als die Gewährleistung, nämlich Schadenersatz, brauchen Sie ein Verschulden des Verkäufers oder Unternehmers. Sie müssen behaupten und beweisen, dass der Mangel durch dessen rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten verursacht wurde. Sie müssen außerdem angeben, worin dieses Verhalten bestanden hat.
Nein, nicht auf demselben Weg. Die Regeln über Schutzpflichten zugunsten dritter Personen sollen Ihnen einen Anspruch gegen den Vertragspartner verschaffen, nicht aber dessen Gehilfen einer Vertragshaftung samt Beweiserleichterung aussetzen. Gegen den Gehilfen selbst bleiben Ihnen die allgemeinen Schadenersatzansprüche, bei denen Sie das Verschulden beweisen müssen.
Es genügt, wenn Sie zeigen, dass der Fehler des Unternehmers ernstlich als Ursache in Frage kommt und andere Ursachen dagegen deutlich unwahrscheinlicher sind. Der Unternehmer kann das entkräften, indem er eine andere mögliche Ursache aufzeigt, die nach dem üblichen Ablauf wahrscheinlicher ist.
Derjenige, der sie einhalten musste. Verstöße gegen besondere Schutzgesetze werden den gesetzlichen Verbindlichkeiten zugeordnet; dann muss der Verpflichtete beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Für sonstige objektive Pflichtwidrigkeiten bleibt es dagegen bei der Vermutung, dass ein Schaden ohne Verschulden eines anderen entstanden ist.
Der Schädiger. Wer einen Schaden verursacht hat, muss beweisen, dass dieser auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Haben Sie nachgewiesen, dass er eine Schutzvorschrift verletzt hat, trägt er diese Last ebenfalls.