Wie beweise ich, dass der Pfusch meinen Schaden verursacht hat?
günstig für Besteller betrifft Besteller, Unternehmer, Bauherren, Handwerker
Es genügt, wenn Sie zeigen, dass der Fehler des Unternehmers ernstlich als Ursache in Frage kommt und andere Ursachen dagegen deutlich unwahrscheinlicher sind. Der Unternehmer kann das entkräften, indem er eine andere mögliche Ursache aufzeigt, die nach dem üblichen Ablauf wahrscheinlicher ist.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.09.2023 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Der Besteller hätte den Kausalitätsbeweis schon dann erbracht, wenn er beweist, dass die Vertragsverletzung ernstlich mögliche Schadensursache war und dass diese Wahrscheinlichkeit demgegenüber andere Möglichkeiten für die Schadensverursachung so weit in den Hintergrund treten, dass sie mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als Schadensursache auszuschließen sind. Der Unternehmer käme bei einer solchen Beweislage dem ihm obliegenden Erschütterungsbeweis erst durch den Nachweis nach, dass eine andere mögliche Schadensursache nach dem typischen Geschehensablauf die Wahrscheinlichkeit der Vertragsverletzung als Schadensursache in den Hintergrund drängt.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026101 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 4.
- OGH 9 Ob 12/23i, 27.09.2023, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 206/16g, 14.12.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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