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Kann ich den Gehilfen genauso wie seinen Auftraggeber haftbar machen?

günstig für Gehilfe betrifft Geschädigte, Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer, Auftraggeber
Nein, nicht auf demselben Weg. Die Regeln über Schutzpflichten zugunsten dritter Personen sollen Ihnen einen Anspruch gegen den Vertragspartner verschaffen, nicht aber dessen Gehilfen einer Vertragshaftung samt Beweiserleichterung aussetzen. Gegen den Gehilfen selbst bleiben Ihnen die allgemeinen Schadenersatzansprüche, bei denen Sie das Verschulden beweisen müssen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 29.08.2022 (18 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1978)

Die Lehre von Schutzpflichten und Sorgfaltspflichten gegenüber einem der Vertragsleistung nahestehenden Dritten dient nicht dazu, dem Erfüllungsgehilfen die Vertragshaftung mit dem Folgen der Beweislastumkehr des § 1298 ABGB aufzubürden.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017043 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Im Gesetz

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