StVO 1960 § 12
Was die Gerichte dazu entschieden haben
Wer sich vor dem Linksabbiegen nicht vorschriftsgemäß zur Fahrbahnmitte einordnet, erschwert seine eigene Sicht nach hinten und macht seine Abbiegeabsicht für nachfolgende Fahrzeuge deutlich schlechter erkennbar. In diesem Fall müssen Sie den nachfolgenden Verkehr beobachten.
Das Einordnen zur Fahrbahnmitte dient nicht nur dazu, anderen das Überholen auf der rechten Seite zu ermöglichen. Es soll auch dafür sorgen, dass Ihr Abbiegemanöver für andere besser erkennbar ist.
Das Einordnen hat sofort zu erfolgen, nachdem Sie die Richtungsänderung angezeigt und sich über das Verhalten des nachfolgenden Verkehrs vergewissert haben. Sie müssen dann eine geraume Strecke lang eingeordnet bleiben.
Vor dem Einbiegen müssen Sie nach hinten blicken, wenn Sie damit rechnen müssen, dass hinter Ihnen eine unklare Verkehrslage besteht. Dasselbe gilt, wenn Ihre Zeichen von nachfolgenden Fahrzeugen missverstanden oder nicht wahrgenommen werden könnten.
Links einordnen bedeutet nicht nur, auf den mittleren Fahrstreifen zu wechseln. Gibt es nur einen Fahrstreifen, müssen Sie beim Linksabbiegen möglichst nahe an die Fahrbahnmitte heranfahren.
Ordnen Sie sich vor dem Einbiegen nicht vorschriftsgemäß ein, genügt der Blinker allein nicht. Sie müssen unmittelbar vor dem Abbiegen zusätzlich den nachfolgenden Verkehr beobachten.
Haben Sie rechtzeitig angezeigt, dass Sie nach links abbiegen, und sich vergewissert, dass niemand zum Überholen angesetzt hat, müssen Sie unmittelbar vor dem Abbiegen nicht noch einmal nach hinten sehen. Sie dürfen darauf vertrauen, dass nachfolgende Fahrzeuge das Manöver bemerken und rechts überholen. Auch an Kreuzungen müssen Sie nicht damit rechnen, links überholt zu werden.
Bevor Sie nach links einbiegen, müssen Sie sich vergewissern, dass niemand zum Überholen angesetzt hat. Dabei macht es keinen Unterschied, ob an dieser Stelle ein Überholverbot gilt oder nicht.
Die Fahrbahnmitte ist die Trennlinie zwischen den beiden Fahrtrichtungen. In der Regel deckt sie sich mit der geometrischen Mitte der Fahrbahn. Ist die Straßenoberfläche aber besonders gestaltet, kann die maßgebliche Trennlinie auch woanders verlaufen.
Sie müssen besonders vorsichtig sein, wenn die Einfahrt für den nachfolgenden Verkehr kaum erkennbar und erst aus der Nähe wahrnehmbar ist. Muss mit einer unklaren Verkehrssituation gerechnet werden, ist vor dem Einbiegen ein weiterer Blick auf den Folgeverkehr nötig. Das gilt vor allem, wenn nachfolgende Fahrzeuge die Abbiegestelle nicht ausreichend erkennen können.
Ja, wenn Sie an der Spitze einer Kolonne fahren und in einen unbedeutenden, erst im letzten Augenblick erkennbaren Seitenweg einbiegen wollen. Sie schaffen damit für den Nachfolgeverkehr eine unklare Lage und müssen unmittelbar vor dem Abbiegen einen Kontrollblick vornehmen. Dasselbe gilt, wenn nicht klar erkennbar ist, wann und wo Sie einbiegen wollen.
Haben Sie sich zur Straßenmitte eingeordnet, ist das auch dann ordnungsgemäß, wenn Ihr Fahrzeug nicht ganz parallel, sondern leicht schräg zur Fahrbahn steht. Ob rechts tatsächlich überholt werden kann, spielt keine Rolle.
Können Sie mit einem großen Fahrzeug nicht im kurzen Bogen nach rechts einbiegen und müssen dafür zuerst nach links ausholen, genügt der Blinker allein nicht. Sie müssen sich außerdem überzeugen, dass das Einbiegen wegen des nachkommenden Verkehrs auf der rechten Fahrbahnhälfte gefahrlos möglich ist. Dasselbe gilt, wenn erst die enge Einfahrt das Ausholen erzwingt, und während eines länger dauernden Einbiegens auch gegenüber dem Gegenverkehr.