Wann muss ich vor dem Abbiegen nach hinten blicken?
günstig für Nachfolgender betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Unfallbeteiligte
Vor dem Einbiegen müssen Sie nach hinten blicken, wenn Sie damit rechnen müssen, dass hinter Ihnen eine unklare Verkehrslage besteht. Dasselbe gilt, wenn Ihre Zeichen von nachfolgenden Fahrzeugen missverstanden oder nicht wahrgenommen werden könnten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1958)
Vor einem Einbiegen ist dann nach rückwärts zu blicken, wenn der Einbiegende damit rechnen muss, dass hinter ihm eine unklare Verkehrslage besteht und dass seine Zeichen von den hinter ihm kommenden Fahrzeugen missdeutet oder nicht wahrgenommen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der Erstbeklagte nahm in Annäherung an die Unfallstelle eine ganz erhebliche Geschwindigkeitsverminderung vor und wurde dieser im Zuge des relativ lange dauernden Abbiegemanövers von einem anderen PKW hupend überholt. Es bestand daher eine unklare Verkehrssituation, die den Erstbeklagten zu einem weiteren Kontrollblick veranlassen hätte müssen.OGH 2 Ob 75/25f, 26.06.2025
- Hier musste der Lenker nicht damit rechnen, beim Rechtseinbiegen gleichzeitig auf der rechten Seite überholt zu werden.OGH 2 Ob 166/23k, 19.09.2023
- Kontrollblick erforderlich, wenn der Lenker so lange blinkte, dass die genaue Abbiegestelle unklar wurde.OGH 2 Ob 121/18k, 30.07.2018
- Linkseinbiegen in die Grundstückszufahrt eines Autohauses - zweiter Kontrollblick erforderlich.OGH 2 Ob 205/09z, 28.01.2010
- Linksabrutschen (Glatteis) vor Rechtsabbiegen.OGH 2 Ob 237/80, 10.03.1981
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Wenn er damit rechnen muss, dass nachkommende Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend erkennen können, dass und wo nach links abgebogen werden soll.OGH 2 Ob 220/80, 16.12.1980
- Abbiegen in einen Feldweg.OGH 2 Ob 235/75, 04.12.1975
- Grundstückeinfahrt von der Triesterstraße.OGH 8 Ob 217/71, 21.09.1971
- Durch Dunkelheit erschwerte Erkennbarkeit des Handzeichens.OGH 2 Ob 50/71, 27.05.1971
- Anders bei Überholverbot nach § 16 Abs 2 lit c StVO.OGH 2 Ob 412/70, 01.04.1971
- Lastkraftwagen verdeckt Nachfolgeverkehr.OGH 2 Ob 394/70, 14.01.1971
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073793 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 24.
- OGH 2 Ob 89/24p, 25.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 166/23k, 19.09.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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