Kann ich Geld eintreiben, das mir aus einem Strafvergleich zusteht?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1930, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1930)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000097 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 4 Ob 51/25s, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 180/24k, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 1 · Exekutionstitel
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wollen Sie gegen jemanden Exekution führen, über dessen Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, müssen Sie schon im Exekutionsantrag darlegen, dass es sich um eine bevorrechtete Forderung handelt. Diese Angabe gehört also bereits in den Antrag und nicht erst in ein späteres Vorbringen.
Ja. Zahlen Sie eine Schuld, die nicht besteht, unter dem Druck einer laufenden Zwangsvollstreckung, können Sie das Geld zurückfordern, auch wenn Sie sich nicht geirrt haben. Dasselbe gilt, wenn der Betrag im Zuge der Vollstreckung eingezogen wurde. Dass Sie sich zugleich mit einer Klage gegen die Exekution wehren, hindert die Rückforderung nicht.