Wie wird eine Verpflichtung zum Erlag von Geld durchgesetzt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1936, zuletzt bestätigt am 11.04.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1936)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Behauptet der Antragsteller substantiiert, in Österreich eine Vollstreckung auf der Grundlage des ausländischen Titels einleiten zu wollen, weil hier die potentielle Möglichkeit einer Exekutionsführung bestehe, dann ist die internationale Zuständigkeit österreichischer Gerichte gegeben. Zumindest innerhalb der SEPA-Staaten ist von der in der älteren Rechtsprechung vertretenen Sonderbehandlung im Fall eines Erlags eines Betrags in ausländischer Währung bei einem ausländischen Gericht abzugehen und die Exekutionsführung nach den Bestimmungen über die Exekution zur Hereinbringung von Geldforderungen (§ 294 EO) einzuräumen. Ob die Forderungsexekution erfolgreich sein wird oder nicht, spielt für die Vollstreckbarerklärung keine Rolle.OGH 3 Ob 75/14x, 21.04.2015
- Erwirkung der Zahlung eines bestimmten Geldbetrages an einen Dritten.OGH 3 Ob 96/91, 13.11.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0003942 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 4 Ob 51/25s, 11.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 180/24k, 11.04.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 294 · Pfändung
- EO § 353 · Erwirkung vertretbarer Handlungen
- EO § 354 · Erwirkung unvertretbarer Handlungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Verfahren über die gerichtliche Hinterlegung einer Schuld ist ein Verfahren außer Streitsachen. Es läuft also nicht wie ein Prozess zwischen zwei Streitparteien ab.
Ja, wenn der Erlag rechtmäßig geschieht. Gerade weil die Hinterlegung Sie von der Schuld befreit, muss ein Mindestmaß an Form eingehalten werden. Ihr Antrag muss den Zweck des Erlags so angeben, dass daran möglichst keine Zweifel bleiben.