Zum Inhalt springen

Wer trägt es, wenn der Vergleich unklar formuliert ist?

günstig für Verpflichteter betrifft Unterhaltsschuldner, Unterhaltsberechtigte, Gläubiger, Schuldner
Das Gericht prüft die Verpflichtung allein anhand des Titels und hält sich an dessen Wortlaut. Bei einem Vergleich kommt es auf den objektiven Sinn der Erklärung an, nicht darauf, was eine Partei damit gemeint hat. Ist der Titel unklar, geht das zu Lasten dessen, der daraus vollstrecken will.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (62 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Das Bewilligungsgericht hat die Verpflichtung nur auf Grund des Titels festzustellen. Es hat sich dabei an den Wortlaut des Titels zu halten und kann nur aus diesem selbst schließen, was die Parteien oder das Gericht dabei in Wirklichkeit gemeint haben. Wenn der Titel aus Parteienerklärungen besteht, wie zB aus einem Vergleich, kommt es auf den objektiven Sinn an, der sich aus der Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit dem sonstigen Inhalt des Titels ergibt, nicht aber darauf, was die Partei im Einzelfall gewollt hat. Ist der Titel irgendwie unklar, so geht das zu Lasten des betreibenden Gläubigers. Hier verpflichtete sich der Unterhaltsschuldner, der betreibenden Partei mindestens einmal jährlich über die Höhe seines Einkommens Auskunft zu erteilen und ihr den Einkommenssteuerbescheid des zuständigen Finanzamtes oder die Gehaltsbestätigung vorzulegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000207 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 62.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Exekution · Unklarer Exekutionstitel
Verfahrensrecht · Auslegung des Urteilsspruchs
Familienrecht · Begründete Bedenken gegen den Unterhaltstitel
Exekution · Bestimmtheit der Leistung im Urteil
Exekution · Unterhalt als Prozentsatz und Vollstreckbarkeit