Wie genau muss in der Klage stehen, was ich will?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Provisorialantrag.OGH 6 Ob 199/20p, 22.10.2020
- Dabei richten sich die Anforderungen an die Umschreibung der geschuldeten Leistung im Titel nach der Natur des jeweiligen Anspruchs.OGH 1 Ob 54/18z, 19.06.2018
- Hier: Duldung.OGH 8 Ob 91/16i, 25.10.2016
- Dies gilt selbst in jenen Fällen, in welchem die Betragshöhe durch Heranziehung gesetzlicher Vorschriften bestimmter wäre (hier: Aufwertung einer Rente).OGH 2 Ob 196/79, 26.02.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 99/25x, 25.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Exekutionsordnung (EO) § 7 · Bestimmtheit des Exekutionstitels – Bestätigung der Vollstreckbarkeit
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ganz genau müssen Sie nur bei Geldforderungen sein. Bei anderen Begehren genügt es, wenn sich nach dem üblichen Sprachgebrauch und den örtlichen Gepflogenheiten erkennen lässt, was Sie verlangen. Die Anforderungen dürfen nicht überspannt werden.
Ihr Begehren muss bestimmt sein, aber nicht alle Einzelheiten müssen im Text der Klage selbst stehen. Sie dürfen auch auf Urkunden oder andere Unterlagen verweisen. Voraussetzung ist, dass diese ausdrücklich zum Bestandteil des Begehrens gemacht werden.