Muss in der Klage alles genau aufgezählt werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 27.01.2026 (24 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Heranziehung von Urkunden und Vorbringen zur Auslegung des Klagebegehrens.OGH 5 Ob 187/20s, 22.12.2020
- Hier: Die namentliche Nennung aller Miteigentümer, an die die geräumten Bestandobjekte zu übergeben sind, ist nicht notwendig.OGH 9 Ob 74/17y, 28.11.2017
- § 12 Abs 2 GBG verlangt als Grundlage der – hier auch begehrten – Einverleibung von Grunddienstbarkeiten die genaue Bezeichnung der räumlichen Grenzen der Dienstbarkeit. Ein Lageplan, der auf mittlerweile erfolgte Grundstücksveränderungen nicht Bezug nimmt, reicht dafür nicht aus.OGH 5 Ob 22/17x, 04.04.2017
- Es kann auf Urkunden oder andere Unterlagen verwiesen werden, wenn deren Identifizierung einwandfrei möglich ist.OGH 8 Ob 46/16x, 30.08.2016
- Hier: Verweis auf die vorgelegten Urkunden (Honorarnoten eines Rechtsanwalts) im Vorbringen reicht; die einzelnen Positionen und die ihnen zugeordneten Beträge müssen nicht in der Klageerzählung ziffernmäßig angeführt werden.OGH 1 Ob 253/15k, 28.01.2016
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Urkunden, die erkennbar dem Klagevorbringen zuzuordnende Berechnungen in Tabellenform enthalten.OGH 3 Ob 244/13y, 21.05.2014
- Das Klagebegehren, lautend auf Zustimmung zu den Baumaßnahmen gemäß dem Einreichplan, ist ausreichend bestimmt.OGH 6 Ob 104/99h, 28.05.1999
- Die Identifizierung muß aber einwandfrei möglich sein.OGH 2 Ob 582/82, 22.03.1983
- BaupläneOGH 8 Ob 558/80, 26.03.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037420 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 24.
- OGH 9 Ob 111/25a, 27.01.2026, Fall aus Wien
- OGH 8 ObA 31/25d, 27.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 117/25x, 29.09.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 38/25y, 10.07.2025, Fall aus Salzburg
- OGH 4 Ob 173/24f, 24.06.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 19/24s, 08.10.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 200/23g, 27.06.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 66/23a, 18.01.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 32/23a, 29.08.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 181/22m, 31.05.2023, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
In der Klage müssen Sie die Tatsachen, aus denen sich Ihr Anspruch ergibt, selbst vorbringen. Ein bloßer Hinweis auf beigelegte Urkunden reicht dafür nicht aus.
Ihr Klagebegehren muss so bestimmt sein, dass daraus später eine Zwangsvollstreckung möglich ist. Ob diese Voraussetzung vorliegt, prüft das Gericht von sich aus, und zwar auch noch im Rechtsmittelverfahren.