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Kann sich ein Pfandgläubiger gegen die Berichtigung auf Vertrauen berufen?

günstig für Liegenschaftseigentümer betrifft Liegenschaftseigentümer, Gläubiger, Erwerber
Nein. Wer im Weg der Zwangsvollstreckung ein Recht an Ihrer Liegenschaft erwirbt, handelt nicht im Vertrauen auf das Grundbuch. Ihm kommt daher kein Vertrauensschutz zu, und die Berichtigung kann auch gegen seinen Willen erfolgen. Ob ein anderer Erwerber gutgläubig war, klärt nur ein ordentlicher Prozess.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 22.02.2024 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Allein im ordentlichen Rechtsweg kann entschieden werden, ob dem Erwerber eines bücherlichen Rechts, der die Eintragung in ein fehlerhaftes Grundbuch erwirkte, der Gutglaubensschutz zugutekommt. Beim exekutiven Erwerb eines bücherlichen Rechts scheidet jedoch diese Möglichkeit aus. Wer - wie die hier gegen die Berichtigung auftretenden Buchberechtigten - im Wege der Zwangsvollstreckung Befriedigungsobjekte sucht, handelt nicht im Vertrauen auf das Grundbuch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060708 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

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